Was bedeutet eigentlich 'Bio' und wie wird es garantiert?

Was bedeutet Bio? 

Die Bezeichnung 'Bio' wird als höchster gesetzlicher Standard für Lebensmittel in der ökologischen  Landwirtschaft und der Lebensmittelproduktion angesehen.1 Die in beiden Bereichen geltenden Vorgaben werden durch die EU-Öko-Verordnung geregelt.2 Werden diese Vorgaben in der gesamten Produktions- und Lieferkette eingehalten und besteht ein Produkt zu wenigstens 95% aus Rohstoffen aus biologischem Anbau, so kann es mit dem Bio-Siegel oder dem EU-Öko-Siegel gekennzeichnet werden.1,3

1993 ist die erste EU-Öko-Verordnung für ökologische Landwirtschaftsbetriebe sowie für Verarbeitungs- und Handelsunternehmen in Kraft getreten. Diese wird seither ergänzt und weiterentwickelt.1 Aktuell gilt noch die Fassung vom 1. Januar 2009 (VO 834/2007). Ursprünglich sollte ab 1. Januar diesen Jahres (2021) die neue EU-Öko-Verordnung (VO 2018/848) wirksam werden. Aufgrund der Corona-Pandemie verschiebt sich ihr in Kraft treten allerdings um ein Jahr.4 Zum 1. Januar 2022 wird die in der Europäischen Union geltende EU-Öko-Verordnung zugunsten der neuen Verordnung aufgehoben. Außerhalb der EU haben Unternehmen bis zum 31. Dezember 2024 Zeit ihre Aktivitäten der neuen Verordnung anzupassen.5

Das Ziel der Europäischen Union ist es mit der neuen EU-Öko-Verordnung 'fairen Wettbewerb für Landwirte zu gewährleisten, Betrug zu verhindern und gleichzeitig das Vertrauen der Verbraucher zu erhalten'.5

Was regelt die EU-Öko-Verordnung genau?

Die EU-Öko-Verordnung enthält allgemein verbindliche Grundsätze der ökologischen Landwirtschaft und regelt die ökologische Erzeugung von pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln. In dieser werden Vorgaben zur Kennzeichnung, Verarbeitung und Vermarktung von Bio Produkten sowie zur Einfuhr von ökologischen Produkten aus Nicht-EU-Ländern festgelegt.7

So schränkt die EU-Öko-Verordnung beispielsweise den Einsatz von konventionellen Pflanzenschutzmitteln und von Mineraldünger stark ein.2,3 Stattdessen sollen organische Dünger wie Mist, Gülle oder Kompost zur Düngung verwendet werden. Auch der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen sowie die Verwendung von gentechnisch veränderten Erzeugnissen ist bis auf Tierarzneimittel verboten. In Bezug auf die Tierhaltung liegen die Anforderungen vor allem bei den Aspekten regelmäßiger Auslauf, ausreichender Stallgröße und der Verwendung bestimmter Futtermittel im Vergleich zur konventionellen Nutztierhaltung auf einem höheren Niveau. Bio Lebensmittel dürfen im Gegensatz zu konventionellen keine künstlich hergestellten Zusatzstoffe wie Geschmacksverstärker, Farb- oder Konservierungsstoffe enthalten.2

Die Bio-Zertifizierung durch Öko-Kontrollstellen

Wollen Hersteller und Verarbeiter als ökologisch zertifizierter Betrieb gelten, so müssen sie von staatlich geprüften Kontrollstellen in regelmäßigen Abständen zertifiziert werden. Bundesweit gibt es rund 20 amtlich zugelassene private Öko-Kontrollstellen. Jedes Bio Produkt trägt die Nummer derjenigen Öko-Kontrollstelle, welche das Unternehmen zertifiziert hat.6

Als zentrales Instrument für diese Kontrollen zählt die Buchführung. Bei dieser kommt es für das Unternehmen darauf an, genau zu protokollieren, von welchem Lieferant welche Ware und welche Menge gekauft wurde. Damit können die Kontrolleure genau erfassen, ob in einem Unternehmen Unregelmäßigkeiten auftreten, die darauf hindeuten könnten, dass konventionelle Ware als Bio-Ware verkauft wurde. Bio Produkte lassen sich dank dieser Dokumentationspflicht bis zum Erzeuger zurückverfolgen.6

Welche ergänzenden Regelungen gibt es mit der neuen EU-Öko-Verordnung?

Im Folgenden sind einige neue Regelungen beziehungsweise Ergänzungen zu bestehenden Regeln aus der neuen EU-Öko-Verordnung erläutert:

Ausweitung des Geltungsbereiches:

Mit der neuen Verordnung können weitere landwirtschaftliche Erzeugnisse – wie etwa Salz, Bienenwachs, Mate und Baumwolle in Bio-Qualität angeboten werden.4,7 Neu ist auch, dass Babynahrung trotz der Anreicherung mit Mineralien und Vitaminen als Bio Ware verkauft werden darf.4

Neue Vorgaben für die Stallflächen von Nutztieren:

Das Mindestmaß der Stallfläche wird vor allem bei Geflügel ausgeweitet. Bei Rindern und Schweinen ändern sich die Vorschriften hingegen nur minimal.4

Mehr regionales Futter für Bio Tiere:

Mit der neuen Verordnung sollen Tiere aus biologischer Aufzucht auch Futter aus eigener Produktion oder aus regionaler Kooperation erhalten.7 Pflanzenfresser sollen ab 2023 mindestens 70% ihrer Futtermittel aus dem eigenen Betrieb oder aus regionalem Anbau bekommen. Für Schweine und Geflügel gilt ab 2021 jedoch nur ein Anteil von 30%.1

Strengere Importregeln:

Drittlandimporte sind nur dann möglich, wenn die Vorgaben der Verordnung auch in den Drittländern befolgt werden oder ein Handelsabkommen mit diesen Ländern besteht.4

Verwendung von Aromen und Nanopartikeln:

Mit der neuen EU-Öko-Verordnung ist nur die Verwendung natürlicher Aromen erlaubt, insofern diese zu mindestens 95% aus dem genannten Ausgangsstoff gewonnen wurden (z.B. Vanillearoma).5 Der Einsatz von Nanopartikeln ist in Bio Produkten hingegen nicht erlaubt.7

Größere Toleranz bei Herkunftsangaben:

In der alten Fassung der EU-Öko-Verordnung durfte ein Bio Produkt nur eine regionale Herkunftsangabe tragen, wenn 98% der enthaltenen Zutaten auch aus regionaler Herkunft stammten. Mit der neuen Verordnung wird diese Toleranz auf 5% ausgeweitet. Das bedeutet, wenn ein Produkt mit 'aus EU-Landwirtschaft' deklariert wird, dürfen 5% der Zutaten aus 'Nicht-EU-Landwirtschaft' stammen.1

Änderungen beim Zukauf von Saat- und Pflanzgut sowie von Tieren:

Mit der neuen Verordnung wird der Zukauf nur noch für solche Tiere erlaubt, welche auch unter biologischen Bedingungen aufgezogen worden sind. Der Zukauf aus konventioneller Landwirtschaft wird jedoch übergangsweise bis 2035 erlaubt sein. Mit Hilfe einer Datenbank für Bio-Tiere, soll dieser Vorgang erleichtert werden.7 Auch für Saatgut trifft diese neue Regelung zu.1 Erzeugnisse der Jagd und der Fischerei – also von wildlebenden Tieren - dürfen nach wie vor nicht als biologische Produkte bezeichnet werden.4

 

Einzelnachweise:

https://www.diekmann-rechtsanwaelte.de/news/details/article/neue-eu-bio-verordnung-tritt-ab-2021-in-kraft-die-wichtigsten-aenderungen-im-ueberblick

https://www.lebensmittelverband.de/de/lebensmittel/nachhaltigkeit-und-umwelt/bio

https://www.foodwatch.org/de/informieren/bio-landwirtschaft/die-oeko-verordnung/

https://www.oekolandbau.de/handel/bio-zertifizierung/rechtsgrundlagen/neue-eu-oeko-verordnung-was-ist-anders/

https://www.ecocert.com/de-DE/aktuelles/5090909

https://www.foodwatch.org/de/informieren/bio-landwirtschaft/das-bio-siegel/

https://www.gfrs.de/aktuelles/neue-eu-oeko-vo-2018-848/

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